Betroffenenrechte

Rechte der betroffenen Personen

Ihre Rechte als betroffene Person sind in den Art. 15 bis 22 DSGVO normiert und umfassen das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch gegen die Verarbeitung und das Recht auf Datenübertragbarkeit. Zudem können Sie Beschwerde gegen die Datenverarbeitung bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde an Ihrem Wohnsitz, Aufenthaltsort, unserem Geschäftssitz oder dem Ort des mutmaßlichen Verstoßes einlegen.

Soweit Sie als Hinweisgeber freiwillig Daten angegeben haben, können Sie die Einwilligung für eine etwaige Datenverarbeitung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Bitte berücksichtigen Sie, dass sich dies ggfs. auf die weitere Verfolgung des gemeldeten Vorgangs und unsere Möglichkeiten, Sie in der Sache zu kontaktieren auswirken kann.

Um Ihre Einwilligung zu widerrufen und die übrigen Rechte geltend zu machen, wenden Sie sich bitte an uns unter Verwendung der verschlüsselten Kommunikationsmöglichkeit der digitalen Hinweisgeberplattform oder hilfsweise unter Verwendung der oben genannten Kontaktadresse.

Verarbeiten wir Ihre Daten zur Wahrung berechtigter Interessen, können Sie dieser Verarbeitung aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit widersprechen. Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten dann nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Mit der Weitergabe von Informationen an die [Firma] zur Durchführung der gesetzlichen Folgemaßnahmen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz und dem dort fortschreitenden Bearbeitungsgrad bzw. Ermittlungsstand, ist eine Einstellung der Verarbeitung wie auch eine Löschung Ihrer Identifikationsdaten grundsätzlich durch uns nicht weiter möglich. Sobald Informationen inkl. Namen gegenüber zuständigen Behörden oder Gerichten offengelegt wurden, können diese nicht ohne Weiteres gelöscht werden.

Auch beschuldigte Personen sind über die gegen sie erhobenen Vorwürfe und durchgeführten Ermittlungen zu informieren ist, soweit dies dem Zweck der Datenverarbeitung im Rahmen der Meldung nicht entgegensteht (z.B. bei Beeinträchtigung der Sachverhaltsaufklärung, Verdunkelungsgefahr o.Ä.). Eine Offenlegung Ihrer Identität als Hinweisgeber erfolgt nicht, solange ein überwiegendes Interesse an der Geheimhaltung Ihrer Identität besteht (z.B. Schutz vor Benachteiligung, Konflikten, etc.).